Vorzeitige Einschulung in der Grundschule beantragen
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Beginn der Schulpflicht:
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis einschließlich 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden, am 1. August desselben Jahres.
Anmeldung
Die Stadt Sankt Augustin versendet an die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schulneulinge Anfang September im Vorjahr der Einschulung alle wichtigen Informationen zum Anmeldeverfahren. Dieses Schreiben enthält alle notwendigen Unterlagen für die bevorstehende Anmeldung an einer Grundschule in Sankt Augustin. Die Anmeldung Ihres Kindes erfolgt direkt an der Grundschule.
Nach dem Schulgesetz hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart. Da allerdings die Schulbezirke für Grundschulen aufgehoben wurden, wird den Eltern und Erziehungsberechtigten freigestellt, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden.
Über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers entscheidet die Schulleitung im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. In jedem Fall ist die Aufnahme an einer Sankt Augustiner Grundschule gewährleistet.
Schulärztliche Untersuchung
Einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung erhalten die Eltern und Erziehungsberechtigten automatisch vom Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises. Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag der Eltern
- Darüber hinaus kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen.
- Geburtsurkunde
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist am 01.10. des Jahres der geplanten Einschulung noch nicht 6 Jahre alt. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht in Nordrhein-Westfalen nicht.
- Ihr Kind verfügt über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand und ein ausreichend entwickeltes soziales Verhalten.
Rechtsgrundlage(n)
§ 35 SchulG NRW:
Auswahl bei Anmeldeüberhang
§ 1 AO-GS
https://bass.schul-welt.de/6181.htm
Verfahrensablauf
Zu den bekanntgegeben Anmeldeterminen für die Grundschulen können Sie unmittelbar in der gewünschten Grundschule auch die vorzeitige Aufnahme Ihres Kindes beantragen.
Die Anmeldung erfolgt zusammen mit dem Kind an der gewünschten Grundschule.
Wenn sich bei dem Anmeldetermin Hinweise ergeben, dass Ihr Kind nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und somit eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule erheblich gefährdet ist, wird eine Sprachstandsfeststellung nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt.
Nach der Anmeldung erhalten Sie vom für Sie zuständigen Gesundheitsamt eine Einladung für die Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes.
Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist.
Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten Sie von der Schulleitung eine Mitteilung über die Aufnahme Ihres Kindes (Aufnahmebescheid).
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme ihres Kindes notwendig ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Sankt Augustin