Abweichen von Regelungen zur Arbeitszeit Bewilligung

    Längere tägliche Arbeitszeit beantragen

    Als Arbeitgeberin oder als Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften abweichende längere tägliche Arbeitszeiten beantragen.

    Beschreibung

    Als Arbeitgeberin oder als Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen eine Bewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten beantragen.

    • Dafür müssen Sie einen formlosen Antrag stellen.

    Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist möglich für: 

    • kontinuierliche Schichtbetriebe
    • Bau- und Montagestellen
    • Saison- und Kampagnenbetriebe.

    Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann Ihnen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen. 

    Bei Saison- und Kampagnenbetrieben können Ihnen für die Zeit der Saison oder Kampagne längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden. Die Verlängerung der Arbeitszeit wird durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen.

    Für Bau- und Montagestellen kann ohne besondere Voraussetzungen eine längere tägliche Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus bewilligt werden.

    Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden grundsätzlich nicht zulässig.

    Außerdem können Sie weitere Ausnahmen für Tätigkeiten in besonderem öffentlichen Interesse oder für Offshore-Tätigkeiten beantragen.

    Sie haben keinen Anspruch auf eine Bewilligung. 

    Der Antrag zur abweichenden Arbeitszeit muss begründet und bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kerpen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Für alle Betriebe:

    • Begründung, warum 12-Stunden-Schichten erforderlich sind
    • Angaben zur Tätigkeit
    • Anzahl der Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen, für die eine Bewilligung erteilt werden soll
    • Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin im Betrieb mit Kontaktdaten
    • Gefährdungsbeurteilung (insbesondere auch im Hinblick auf psychische Belastungen durch längere Arbeitszeiten)
    • Stellungnahme des Betriebsarztes beziehungsweise der Betriebsärztin zur Auswirkung von 12 Stunden-Schichten bezogen auf den Arbeitsplatz und die geplanten Tätigkeiten
    • Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)

    Zusätzlich bei kontinuierlichen Schichtbetrieben:

    • Dienst-/Schichtpläne, die belegen, dass durch die Arbeitszeitverlängerung zusätzliche Freischichten entstehen
    • Ablaufpläne für Tag- und Nachtdienste/-schichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind

    Zusätzlich bei Bau- und Montagestellen:

    • Gefährdungsbeurteilung ergänzt um Angaben zu Art und Schwere der Arbeit insbesondere durch Belastungen beim Heben und Tragen sowie Zwangshaltungen und einseitiger Bewegungen; Lärmbelastung am Arbeitsplatz
    • Gestaltung der Arbeitszeit
    • Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort
    • Dauer der Ruhezeit am Wohnort (auch bei Übernachtungsmöglichkeit)

    Zusätzlich bei Saison- und Kampagnenbetrieben: 

    • Gefährdungsbeurteilung ergänzt um Angaben zu Art und Schwere der Arbeit insbesondere durch Belastungen beim Heben und Tragen sowie Zwangshaltungen und einseitiger Bewegungen
    • Angaben zur Saison beziehungsweise Kampagne
    • Gestaltung der Arbeitszeit mit Schichtplänen
    • Zeitraum, in dem die Arbeitszeit durch Verkürzung ausgeglichen wird

    Voraussetzungen

    Sie können eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit Ihrer Beschäftigten unter folgenden Voraussetzungen beantragen: 

    • Für einen kontinuierlichen Schichtbetrieb, wenn zusätzliche Freischichten erreicht werden. Zusätzliche Freischichten liegen vor, wenn durch die Verlängerung der Arbeitszeit für die betroffenen Beschäftigten mehr freie zusammenhängende Tage zur Verfügung stehen als vorher.
    • Für Bau- und Montagestellen; besonders relevant, wenn der Einsatzort vom Wohnort der Beschäftigten weit entfernt ist und ihnen für die verlängerte Arbeitszeit auf der Bau- oder Montagestelle eine entsprechend längere Ruhezeit am Wohnort sichergestellt wird.
    • Für Ihren Saison- oder Kampagnenbetrieb, wenn für die bestimmte Jahreszeit ein außergewöhnlicher Arbeitsanfall besteht, der nicht durch andere organisatorische Maßnahmen aufgefangen werden kann.

    Sie können den Antrag auf Bewilligung nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vom Arbeitszeitgesetz abweichende längere Arbeitszeiten können Sie schriftlich beantragen. Dafür sind folgende Schritte durchzuführen:

    • Sie stellen einen formlosen Antrag
    • Sie senden diesen an die örtlich zuständige Bezirksregierung, einschließlich der der oben genannten „Erforderlichen Unterlagen“.
    • Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
    • Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
    • Die örtlich zuständige Bezirksregierung wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden.
    • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel zusammen mit dem Bescheid zugestellt.

    Die Entscheidung der zuständigen Bezirksregierung ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen. 

    Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzliche Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Prüfungsaufwand (i.d.R. wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).

    Kosten

    von EUR 320 bis zu 5.000. Die Erteilung der Bewilligung bzw. die Ablehnung Ihres Antrages zur Verlängerung der Arbeitszeit ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand gemäß Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) berechnet bzw. sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten sowie der Dauer der Bewilligung (z. B. bis 3 Monate oder bis zu mehreren Jahren).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise: 

    • Die Gestaltung der Nacht- und Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt.

    Bei anderen Gründen werden diese geprüft und längere Arbeitszeiten gegebenenfalls bewilligt.

     

    Haben Sie einen Antrag gestellt, so sind verlängerte Arbeitszeiten erst erlaubt, wenn Sie eine Bewilligung erhalten haben. Eine rückwirkende Bewilligung kann nicht erteilt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de