Bewachungsgewerbe

    Bewachungsgewerbe

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Seit dem 01.08.2017 sind die Kreisordnungsbehörden für die Aufgaben im Bereich des Bewachungsgewerbes zuständig. Bis zum 31.07.2017 wurden diese Aufgaben von den Ortsbehörden wahrgenommen.

    Bewachung ist definiert als "Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen". Das selbstständige Betreiben des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34a Gewerbeordnung. Näheres hierzu regelt die Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV) https://www.gesetze-im-internet.de/bewachv_1996/BJNR160200995.html.

    Die für die Beantragung einer Erlaubnis erforderlichen Unterlagen können sie dem Dokument " Allgemeine Hinweise für die Betreiber eines Bewachungsgewerbes" (siehe Formulare weiter unten) entnehmen.
    Der Gewerbetreibende hat die mit der Bewachung beauftragten Beschäftigten der Kreisordnungsbehörde zu melden (Formular "Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von Wachpersonen"). Näheres hierzu ist ebenfalls den "Allgemeinen Hinweisen für die Betreiber eines Bewachungsgewerbes" zu entnehmen.
    Für Auskünfte von Einzelheiten zur Unterrichtung steht Frau Bettina Becker, IHK Münster, Tel. 0251/707345, becker@ihk-nordwestfalen.de, zur Verfügung. Auskunft zur Sachkundeprüfung erfahren Sie bei der IHK Nord Westfalen in Münster, Monika Murawski, Tel. 0209 388 422, murawski@ihk-nordwestfalen.de  
    oder im Internet unter https://www.ihk-nordwestfalen.de/bildung/Sach-und-Fachkundepruefungen/Bewachungsgewerbe/3605428.


    Rechtsgrundlage
    • § 34a Gewerbeordnung.
    • Näheres hierzu regelt die Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)

    Formulare

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warendorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Warendorf

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warendorf

    Kosten

    Hinweise für Warendorf

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de