vorgesehen zum Löschen – Baulastenverzeichnis

    Baulast

    Hinweise für Bonn

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Eine Baumaßnahme darf nur genehmigt und durchgeführt werden, wenn sie dem öffentlichen Baurecht entspricht. In manchen Fällen ist es jedoch aufgrund ungünstiger Lage oder schlechten Grundstückszuschnitts nicht möglich, alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Beispielsweise können die notwendige Abstandflächen oder die notwendigen Stellplätze nicht auf dem Baugrundstück selbst untergebracht werden oder das Grundstück ist nur über ein Nachbargrundstück zu erreichen.

    In solchen Fällen kann die Inanspruchnahme eines Nachbargrundstücks möglicherweise zu einer Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens führen, wenn dessen Eigentümerin beziehungsweise dessen Eigentümer gegenüber der Bauordnungsbehörde eine entsprechende öffentlich-rechtliche Verpflichtung übernimmt. Um eine solche Übernahmeverpflichtung auf Dauer zu sichern, ist es erforderlich, eine Baulast zu bestellen und diese in das Baulastenverzeichnis einzutragen. Durch die Eintragung einer Baulast werden dann die rechtlichen Hindernisse, die einer Genehmigung des Bauvorhabens entgegenstehen, dauerhaft ausgeräumt.

    Ein Anspruch gegenüber der Nachbarin/dem Nachbarn auf Übernahme einer solchen Baulast-Verpflichtung besteht jedoch nicht, zumal hierdurch möglicherweise auch die Bebaubarkeit des Nachbargrundstücks eingeschränkt wird und die Übernahme einer Baulast auch den wirtschaftlichen Wert des Nachbargrundstücks beeinträchtigen kann. Eine Baulasterklärung gilt immer auch für den Rechtsnachfolger eines solchen Grundstücks.

    Sofern Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück mit Baulasten belastet ist, können Sie eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgemeine Verwaltungs- und Beitragsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 2

    53111 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 773752

    E-Mail: Beitragsabteilung@bonn.de

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bonn

    Baulasteintragung

    • formloser Antrag,
    • Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug),
    • Lageplan mit Eintragung der Baulastfläche (vierfach)

    Auskunft aus dem Baulastverzeichnis

    • formloser Antrag mit Erläuterung Ihres berechtigten Interesses
    • Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstücken

    Formulare

    Hinweise für Bonn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bonn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bonn

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bonn

    Fristen

    Hinweise für Bonn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bonn

    Kosten

    Hinweise für Bonn

    Baulasteintragung

    • Die Kosten sind abhängig vom Zeitaufwand. Sie betragen mindestens 50 Euro und höchstens 250 Euro.

    Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

    • je Flurstück 50 Euro bis 150 Euro (je nach Aufwand)
    • Die schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht, kostet je Flurstück 30 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bonn

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bonn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Bonn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de