vorgesehen zum Löschen – Baulastenverzeichnis
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Auskunft über eine mögliche Baulast:
Im Geoportal der Stadt Essen können Sie diese Informationen selbst abrufen (siehe entsprechender Link zum Geoportal unter "Weitere Informationen").
- Flächen ohne farbliche Kennzeichnung sind nicht belastet.
- Grün markierte Flächen sind defintitiv belastet.
- Orange markierte Flächen sind möglicherweise belastet.
Die im Geoportal hinterlegten Daten werden wöchentlich aktualisiert. Die Abfrage ist kostenfrei, unverbindlich und erfolgt ohne Gewähr.
Möchten Sie eine schriftliche Auskunft darüber erhalten, ob und gegebenenfalls mit welcher Baulast ein Grundstück oder Flurstück belastet ist, müssen Sie einen formlosen Antrag unter Angabe der genauen Grundstücks- oder Flurstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) stellen. Im Antrag ist Ihr berechtigtes Interesse an der Baulastauskunft darzulegen.
Die schriftliche Baulastauskunft kann auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail (baulasten@amt61.essen.de) beantragt werden.
Eintragung einer neuen Baulast:
Die Eintragung einer neuen Baulast kann formlos beantragt werden. Dieser Antrag ist um amtliche Lagepläne oder Flurkarten mit Einzeichnung der Baulastfläche/n zu ergänzen. Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, wird empfohlen, dem Antrag auch einen aktuellen Grundbuchauszug des zu belastenden Grundstücks beizufügen.
Für die Eintragung einer neuen Baulast ist der formlose Antrag mit den oben genannten Unterlagen auf dem Postweg einzureichen.
Löschung einer bestehenden Baulast
Eine vorhandene Baulasteintragung kann nur gelöscht werden, wenn ein öffentlich-rechtliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht.
Der Löschungsantrag ist formlos mit entsprechender Begründung auf dem Postweg einzureichen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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