Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Beschreibung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Bei der Europa-, der Bundestags-, der Landtags- sowie der Kommunalwahl müssen Wahlvorschläge nicht etablierter Parteien von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Mit der Unterstützungsunterschrift bringt eine wahlberechtigte Person zum Ausdruck, dass sie den Wahlvorschlag befürwortet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur ernsthafte Vorschläge zur Wahl stehen, die eine nennenswerte Zahl von Anhängerinnen und Anhänger haben. Eine wirksame Unterstützungsunterschrift kann aber nur leisten, wer selbst in dem jeweiligen Wahlgebiet wahlberechtigt ist.
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten. Diese Formblätter werden von den zuständigen Wahlleitungen, nachdem der Wahlvorschlag aufgestellt worden ist, auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben.
Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Für jeden Unterstützer muss das Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Diese Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist.
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Ansprechpartner
Fachbereich Zentrale Dienste
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Europawahlgesetz (EuWG) und Europawahlordnung (EuWO)
Bundeswahlgesetz (BWG) und Bundeswahlordnung (BWO)
Landeswahlgesetz (LWahlG) und Landeswahlordnung (LWahlO)
Kommunalwahlgesetz (KWahlG) und Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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