Grundstücksteilung

    Genehmigung für die Teilung eines bebauten Grundstücks beantragen

    Sie möchten ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder dass aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Soest.

    Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung

    • Verhältnisse geschaffen würden, die den Vorschriften der BauO NRW 2018 oder den aufgrund der BauO NRW 2018 erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen (§ 7 (2) BauO NRW 2018),
    • eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen (§ 19 (2) BauGB).

    Hinweise:

    Liegen bauordnungsrechtliche Verstöße vor, sind diese im Teilungsverfahren oder zusätzlich in einem eigenen Genehmigungsverfahren zu regeln. Hierzu kann es erforderlich sein, Bau- oder Abweichungsanträge zu stellen und/oder Baulasten eintragen zu lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    AG Bauordnung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 103-3400

    Fax: 02921 103-83400

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Bauordnung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 103-3400

    Fax: 02921 103-83400

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Es sind folgende Antragsunterlagen in 4-facher Ausfertigung vorzulegen:

    • Antrag auf Teilungsgenehmigung gem. § 7 BauO NRW 2018 mit Angabe des Kostenträgers.
    • Amtlicher Lageplan in 4-facher Ausfertigung (im Maßstab nicht kleiner als 1:500), der von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/-in oder einem Katasteramt angefertigt und beglaubigt werden muss. Der Plan darf nicht älter als sechs Monate sein. Die vorhandenen und geplanten Gebäude müssen eingezeichnet sein.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.

    Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
    • Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
    • Gebührengesetz (GebG NRW)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags; diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    50 - 500 EURO je gebildetes bebautes Grundstück

    Die genauen Gebühren hängen von der Anzahl der betroffenen bebauten Grundstücke und dem Aufwand ab.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für unbebaute Grundstücke bedarf es keiner Teilungsgenehmigung. In diesem Fall können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von 50 € erhoben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    • Grundstücksteilung / Negativzeugnis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de