Genehmigung für die Teilung eines bebauten Grundstücks beantragen
Beschreibung
Hinweise für Soest
Mögliche Gründe für eine Schonzeitaufhebung sind beispielsweise:
- Wildseuchenbekämpfung
- Entnahme von kranken oder kümmernden Wildes
- Vermeidung von übermäßigen Wildschäden
- wissenschaftliche, Lehr- und Forschungszwecke
- Störung des biologischen Gleichgewichts
- Wildhege
Grundsätzlich Vorrang vor einer Schonzeitaufhebung hat
- intensive Jagdausübung während der jeweiligen Jagdzeit,
- Vergrämungsmaßnahmen.
Die Schonzeitaufhebung wird befristet erteilt.
Antrag stellen
- Einen Antrag auf Aufhebung der Schonzeit können sowohl der oder die zuständige Jagdausübungsberechtigte als auch betroffene Landwirte und Landwirtinnen stellen.
- Der Antrag muss eine ausführliche Begründung sowie Angaben zu den betroffenen Flächen beinhalten, gegebenenfalls eine Dokumentation der bereits entstandenen Schäden.
Prüfung
Die Untere Jagdbehörde prüft in jedem Einzelfall, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Schonzeitaufhebung gegeben sind, insbesondere, ob die Schonzeitaufhebung erforderlich ist und es keine anderen geeigneten Maßnahmen gibt. Hierzu sind in der Regel auch Stellungnahmen vom Kreisjagdberater, der Landwirtschaftskammer, der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung und der Naturschutzbehörde notwendig.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 u.a. mit Darstellung der rechtmäßigen Grenzen und der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück sowie der Grenzabstände, Abstandflächen und Abstände der baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück und der farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie).
- Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind (Maßstab 1:100).
- Die Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.
Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- §§ 1 und 22 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 24 Landesjagdgesetz (LJG-NRW)
- § 1 Landesjagdzeitenverordnung
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Soest
- In der Regel 60 Euro. Für 2024 gilt eine Befreiung der Gebühr.
Hinweise (Besonderheiten)
Für unbebaute Grundstücke bedarf es keiner Teilungsgenehmigung. In diesem Fall können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
Weitere Informationen
Hinweise für Soest
- Jagd - Schonzeit-Aufhebung
- Jagdzeiten - Infos auf recht.nrw.de
- Antrag auf Schonzeitaufhebung zum Ausdrucken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021