Grundstücksteilung

    Genehmigung für die Teilung eines bebauten Grundstücks beantragen

    Sie möchten ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Teilungsvermessungen sind erforderlich, um die Grenzen von neuen Grundstücken in der Örtlichkeit einwandfrei festzulegen und im Liegenschaftskataster zu sichern, damit diese dann Gegenstand eines Rechtsgeschäftes (Verkauf, Belastung, usw.) werden können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Geoinformationen und Kataster Vermessungsabteilung Abschnitt Kataster- und Ingenieurvermessungen, Amtliche Lagepläne

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3165

    E-Mail: vermessung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    Die Teilungsvermessung ist Voraussetzung, um im Grundbuch selbstständige Grundstücke bilden zu können (z. B. eine Teilung zum Zwecke der Bebauung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Die Teilungsvermessung ist schriftlich zu beantragen. Vor der Antragstellung ist zunächst eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Amt für Geoinformation und Kataster sinnvoll.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8-10 Wochen.

    Kosten

    Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Teilungsgenehmigung beträgt je gebildetem bebauten Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Teilungsgenehmigung beträgt je gebildetem bebauten Grundstück 50 bis 500 €. Für die Ausstellung eines Zeugnisses, dass die Teilung keiner Genehmigung bedarf oder als genehmigt gilt (Negativzeugnis), wird eine Gebühr in Höhe von 50 € erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für unbebaute Grundstücke bedarf es keiner Teilungsgenehmigung. In diesem Fall können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von 50 € erhoben.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de