Genehmigung für die Teilung eines bebauten Grundstücks beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Teilungsvermessungen sind erforderlich, um die Grenzen von neuen Grundstücken in der Örtlichkeit einwandfrei festzulegen und im Liegenschaftskataster zu sichern, damit diese dann Gegenstand eines Rechtsgeschäftes (Verkauf, Belastung, usw.) werden können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Hinweise für Bielefeld
Die Teilungsvermessung ist Voraussetzung, um im Grundbuch selbstständige Grundstücke bilden zu können (z. B. eine Teilung zum Zwecke der Bebauung).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bielefeld
Die Teilungsvermessung ist schriftlich zu beantragen. Vor der Antragstellung ist zunächst eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Amt für Geoinformation und Kataster sinnvoll.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bielefeld
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8-10 Wochen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Für unbebaute Grundstücke bedarf es keiner Teilungsgenehmigung. In diesem Fall können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Bielefeld