Genehmigung für die Teilung eines bebauten Grundstücks beantragen
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Die Teilung eines Grundstückes bedarf einer Genehmigung, sofern das Grundstück bereits bebaut ist oder eine Bebauung genehmigt ist oder diese freigestellt wurde. Zuständig für die erforderliche Teilungsgenehmigung nach § 8 BauO NRW ist die Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, 53721 Siegburg. Für alle anderen Grundstücke ist eine Teilung zwar nicht genehmigungspflichtig, zur Durchführung der Teilung benötigen sie jedoch ein sogenanntes "Negativattest" nach § 19 BauGB. Dieses wird ihnen auf Antrag durch das gemeindliche Bauverwaltungsamt erteilt. Den notwendige Antragsvordruck können sie ebenfalls dort erhalten. In der Regel übernimmt der von Ihnen beauftragter Vermessungsingenieur oder ihr Notar die notwendigen Formalitäten.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eitorf
Antragstellung: schriftlich mit entsprechendem Vordruck
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.
Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eitorf
ca. 1 Monat
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Für unbebaute Grundstücke bedarf es keiner Teilungsgenehmigung. In diesem Fall können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021