Grundstücksteilung

    Teilungsgenehmigung und Negativzeugnis

    Sie möchten ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Da eine Grundstücksteilung inhaltlich exakt und vermessungs-technisch einwandfrei durchgeführt werden muss, ist vom Antragsteller ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zu beauftragen. Dieser Fachingenieur berät den Antragsteller und erarbeitet für ihn die erforderlichen Antragsunterlagen, insbesondere den amtlichen Lageplan.

    Eine Teilungsgenehmigung nach § 7 BauO NRW 2018 ist nur bei bebauten Grundstücken erforderlich. Durch die Teilung dürfen keine bauordnungswidrigen Zustände geschaffen werden.

    Ein Negativzeugnis nach § 7 BauO NRW 2018 kann beantragt werden, wenn entweder das Grundstücks unbebaut oder der Bund, das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband ist als Erwerber, Eigentümer oder Verwalter an der Teilung beteiligt ist.

    Der Antragsteller muss Eigentümer oder Teilungserwerber des Grundstücks sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt (63)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Antragsformular (siehe Downloads / Links)
    • Amtlicher Lageplan (mind. 2-fach)
    • Ggf. Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) (mind. 2-fach)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.

    Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    • Landesbauordnung (BauO NRW 2018)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags; diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Die Gebühren werden in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für unbebaute Grundstücke bedarf es keiner Teilungsgenehmigung. In diesem Fall können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von 50 € erhoben.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de