Teilung von Grundstücken, Genehmigung
Beschreibung
Hinweise für Bonn
In einem Entwicklungsbereich und in einem Umlegungsgebiet bedürfen Grundstücksteilungen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung.
Für bebaute Grundstücke ist zusätzlich eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bonn
Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Teilungsplan in zweifacher Ausfertigung. Der Antrag ist entweder durch eine oder einen öffentlich bestellte*n Vermessungsingenieur*in oder durch das Kataster- und Vermessungsamt zu stellen, die auch die hierfür notwendigen Unterlagen und Angaben beibringen.
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.
Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Bonn
Die Antragstellung ist kostenpflichtig.
Die Kosten hängen vom Wert des Grundstückes, der Grundstücksgröße und dem entstandenen Verwaltungsaufwand ab.
Die Kosten liegen pro Teilungsgenehmigung zwischen 50 und 500 Euro für jedes neu gebildete Grundstück.
Hinweise (Besonderheiten)
Für unbebaute Grundstücke bedarf es keiner Teilungsgenehmigung. In diesem Fall können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021
Stichwörter
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