Teilungsgenehmigungen
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Auf Grundlage der erforderlichen Antragsunterlagen wird planungs- und bauordnungsrechtlich geprüft, ob bzw. unter welchen Bedingungen das Grundstück geteilt werden kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Antrag (Anlage I/5 zu VV BauPrüfVO):
Dieser muss vom Antragsteller/in und ÖbVI/in im Original unterschrieben sein.
Bei Firmen, zusätzlich der Firmenstempel und ein HRA-Auszug.
Bei Prokuristen/Bevollmächtigten, muss entsprechend eine Vollmacht vorliegen.
2 amtliche Lagepläne (gem. VV BauPrüfVO):
Diese werden von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in Ihrer Wahl gefertigt.
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.
Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wuppertal
§7 der Bauordnung von NRW 2018 (BauO NRW 2018)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Wuppertal
Gemäß AVerwGebO NRW
Je gebildetes bebautes Grundstück und nach Aufwand der Prüfung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wuppertal
Für die Aufteilung gem. Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist R. 105.01 zuständig
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021
Stichwörter
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