Grundstücksteilung

    Teilungsgenehmigungen

    Sie möchten ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Auf Grundlage der erforderlichen Antragsunterlagen wird planungs- und bauordnungsrechtlich geprüft, ob bzw. unter welchen Bedingungen das Grundstück geteilt werden kann.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bodenverkehr und technische Dienste 105.14

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Antrag (Anlage I/5 zu VV BauPrüfVO):

    Dieser muss vom Antragsteller/in und ÖbVI/in im Original unterschrieben sein.

    Bei Firmen, zusätzlich der Firmenstempel und ein HRA-Auszug.

    Bei Prokuristen/Bevollmächtigten, muss entsprechend eine Vollmacht vorliegen.

    2 amtliche Lagepläne (gem. VV BauPrüfVO):

    Diese werden von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in Ihrer Wahl gefertigt.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.

    Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    §7 der Bauordnung von NRW 2018 (BauO NRW 2018)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags; diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Gemäß AVerwGebO NRW

    Je gebildetes bebautes Grundstück und nach Aufwand der Prüfung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Für die Aufteilung gem. Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist R. 105.01 zuständig

    Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de