Anzeige und Nachweise Feuerungsanlagen
Vorgesehen zum Löschen - Anzeige und Nachweise Feuerungsanlagen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Beschreibung
Anzeigepflichten unterliegen Betreiber von Feuerungsanlage wie mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 07.12.2020