Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen

    Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Die Belegung der gemeindeeigenen Sportstätten erfolgt unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und der Belange der Schalksmühler Vereine für den Trainings- und Spielbetrieb, Freizeitsport und besondere Veranstaltungen.

    Die gemeindlichen Sportstätten können ausschließlich von Schalksmühler Vereinen genutzt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bildung, Kultur und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schalksmühle

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schalksmühle

    Fristen

    Hinweise für Schalksmühle

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schalksmühle

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de