Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen
Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Die Belegung der gemeindeeigenen Sportstätten erfolgt unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und der Belange der Schalksmühler Vereine für den Trainings- und Spielbetrieb, Freizeitsport und besondere Veranstaltungen.
Die gemeindlichen Sportstätten können ausschließlich von Schalksmühler Vereinen genutzt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen