Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Hinweise für Geseke

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Bei der Eheschließung können Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dieser Name kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein. Die Bestimmung eines Ehenamens muss jedoch nicht unbedingt bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann auch ohne zeitliche Begrenzung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

    Ehepaare können auch den Namen in der Ehe führen, den ein Ehepartner selbst durch eine frühere Eheschließung erworben hat.

    Beispiele:
    Eva Weiß und Thomas Schwarz wollen heiraten. Sie haben zwei Möglichkeiten einen gemeinsamen Ehenamen zu führen:

    Eva Schwarz geb. Weiß & Thomas Schwarz
    Eva Weiß & Thomas Weiß geb. Schwarz

    Die Bestimmung über den Ehenamen ist unwiderruflich.

    Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung. Jeder der Verlobten führt seinen bisherigen Namen weiter.

    Beispiel:

    Eva Weiß & Thomas Schwarz

    Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.

    Beispiele:

    Eva Weiß & Thomas Schwarz-Weiß geb. Schwarz
    Eva Weiß & Thomas Weiß-Schwarz geb. Schwarz
    Eva Schwarz-Weiß geb. Weiß & Thomas Schwarz
    Eva Weiß-Schwarz geb. Weiß & Thomas Schwarz

    Die Hinzufügung eines Namens kann später einmal widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann jedoch nicht mehr möglich.

    Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.

    Beispiele für unzulässige Namensgebung:

    Eva Schwarz-Weiß geb. Weiß & Thomas Schwarz-Weiß geb. Schwarz
    Eva Weiß-Schwarz geb. Weiß & Thomas Schwarz-Weiß geb. Schwarz
    Eva Schwarz-Weiß geb. Weiß & Thomas Weiß-Schwarz geb. Schwarz
    Eva Weiß-Schwarz geb. Weiß & Thomas Schwarz-Weiß geb. Schwarz

    Weitere Fragen zur Namensführung werden wir Ihnen gerne erläutern.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Teich 13

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Personalausweis,
    • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil,
    • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geseke

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Geseke

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geseke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geseke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Geseke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de