Geburtsnamen wiederannehmen
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann durch Erklärung beim Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
Formulare
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Voraussetzungen
- Ehescheidung oder
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schalksmühle
Kosten
Hinweise für Schalksmühle
Die Erklärung kostet 21,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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