Geburtsnamen wiederannehmen
Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde
Beschreibung
Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde
Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war haben Sie folgende Möglichkeiten: Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen. Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen: Ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen. , Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
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Links § 46 Personenstandsverordnung (PStV) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__46.html]§ 41 Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__41.html]§ 1355 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1355.html]§ 3 Absatz 3 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) [http://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/__3.html]
Verfahrensablauf
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Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam sobald sie beim Standesamt eintrifft. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung. Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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