Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Beschreibung

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war haben Sie folgende Möglichkeiten: Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen. Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen: Ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen.  , Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde -Standesamt Untere Lenne-

    Adresse

    Hausanschrift

    Hagener Straße 76

    58769 Nachrodt-Wiblingwerde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02352/9383-0

    Fax: 02352/9383-52

    E-Mail: post@nachrodt-wiblingwerde.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

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    Links § 46 Personenstandsverordnung (PStV) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__46.html]§ 41 Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__41.html]§ 1355 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1355.html]§ 3 Absatz 3 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) [http://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/__3.html]

    Verfahrensablauf

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    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam sobald sie beim Standesamt eintrifft. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung. Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

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    keine

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de