Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Beim Standesamt können folgende die Ehe betreffende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:

    •     Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
    •     Hinzufügung eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen
    •     Wiederannahme des Geburtsnamens oder des vor der Ehe geführten Familiennamens nach Auflösung der Ehe

    Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/3.1 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 2

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1634

    Fax: 02323 16-12339227

    E-Mail: standesamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 24/3.1 - Standesamt

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    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 2

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1634

    Fax: 02323 16-12339227

    E-Mail: standesamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Personalausweis,
    • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil,
    • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Es empfiehlt sich eine telefonische Anfrage, unter welchen Voraussetzungen diese Namenserkärungen möglich und welche Unterlagen vorzulegen sind. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Eine Vorsprache zum Thema namensrechtliche Erklärungen ist ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de