Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Hinweise für Langenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Langenberg

    Das Standesamt der Gemeinde Langenberg ist organisatorisch dem Ordnungsamt zugeordnet.
    Die Standesbeamtinnen, die sie gerne trauen sind:

    Saskia Entrup, Lena Menze, Monika Niehüser und Manuela Reimer.

    Das Standesamt ist unter anderem für Sie da bei:

    • der Geburt eines Kindes
    • der Anmeldung einer Eheschließung oder Lebenspartnerschaft
    • bei einem Sterbefall in der Familie
    • Namensänderung
    • der Anfertigung und Ausstellung von Urkunden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klutenbrinkstraße 5

    33449 Langenberg

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Personalausweis,
    • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil,
    • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.

    Formulare

    Hinweise für Langenberg

    Voraussetzungen

    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenberg

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenberg

    Kosten

    Hinweise für Langenberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Langenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de