Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Hinweise für Engelskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Engelskirchen

    Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen, den Sie vor der Eheschließung oder Lebenspartnerschaft geführt haben, wieder annehmen.

    Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird aber erst wirksam, wenn Sie bei dem Standesamt eingetragen wird, wo Sie die Ehe geschlossen haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Engelskirchen

    Um die Erklärung aufzunehmen, müssen folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Beglaubigter Ausdruck des Eheregisters mit Auflösungsvermerk oder Ihre Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil

    Wenn Sie in Engelskirchen geheiratet haben, müssen Sie das Register nicht mitbringen.

    Wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen worden ist oder Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern.

    Formulare

    Hinweise für Engelskirchen

    Voraussetzungen

    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Engelskirchen

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Engelskirchen

    Kosten

    Hinweise für Engelskirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Engelskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Engelskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Engelskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de