Geburtsnamen wiederannehmen
Hinweise für Engelskirchen
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen, den Sie vor der Eheschließung oder Lebenspartnerschaft geführt haben, wieder annehmen.
Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird aber erst wirksam, wenn Sie bei dem Standesamt eingetragen wird, wo Sie die Ehe geschlossen haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Engelskirchen
Um die Erklärung aufzunehmen, müssen folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigter Ausdruck des Eheregisters mit Auflösungsvermerk oder Ihre Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
Wenn Sie in Engelskirchen geheiratet haben, müssen Sie das Register nicht mitbringen.
Wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen worden ist oder Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern.
Formulare
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Voraussetzungen
- Ehescheidung oder
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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