Geburtsnamen wiederannehmen
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Sonderaufgaben (u.a. Namenserklärungen mit Auslandsbezug)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 201 88-33480
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Für die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
- Nachweis der Eheschließung (zum Beispiel beglaubigter Ausdruck des Eheregisters, Ehevertrag, Heiratsurkunde)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigungen über Namensänderungen
- falls die Ehe nicht mehr besteht: Nachweise über die Auflösung, zum Beispiel Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- zu einer Ehenamensbestimmung zusätzlich: beglaubigter Geburtenregisterausdruck oder Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland)
Welche weiteren Unterlagen vorzulegen sind und welche mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden müssen, ist vom Einzelfall abhängig.
Sämtliche Urkunden, Dokumente und Bescheinigungen sind im Original vorzulegen. Kopien reichen für eine Vorgangsbearbeitung nicht aus.
Allen Unterlagen in fremder Sprache sind deutsche Übersetzungen, von einem öffentlich beeidigten Übersetzer gefertigt, beizufügen. Urkunden, die nicht in lateinischer Schrift verfasst sind, bedürfen der Übersetzung nach der entsprechenden Transliterationsnorm.
Formulare
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Voraussetzungen
- Ehescheidung oder
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
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§ 1355 Bürgerliches Gesetzbuch, § 41 Personenstandsgesetz
Verfahrensablauf
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Eine Terminabsprache ist erforderlich.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
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Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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