Erbbaurecht an mehreren Grundstücken oder an Erbbaurechten eintragen lassen
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Das Erbbaurecht ist das Recht, meist gegen Zahlung eines sogenannten Erbbauzinses, ein Bauwerk auf einem Grundstück zu errichten, dass jemand anderem gehört.
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Das Kaufen und Verkaufen von Grundstücken ist Kern der liegenschaftlichen Aktivitäten der Stadt Emsdetten.
Die Baulandvergabe an bauwillige Bürger unter sozialgerechten Gesichtspunkten auf der Grundlage einer Bewerberliste ist ein Beitrag zur Wohnungsversorgung für Emsdettener Bürgerinnen udn Bürger.
Unerlässlich ist eine bewusste Bodenvorratspolitik der Stadt Emsdetten, die es erlaubt, Flächen zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort verfügbar zu machen. Miet- und Pachtverhältnisse und entsprechende Vertragsgestaltungen tragen zur wirtschaftlichen Verwaltung städtischen Grundbesitzes bei.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümer bzw. des Obererbbauberechtigten oder der Obererbbauberechtigten in öffentlich beglaubigter Form, wenn der Antrag zugleich die Eintragungsbewilligung enthält oder
schriftlicher Antrag des Erbbauberechtigten oder der Erbbauberechtigten bei Bestellung eines Gesamterbbaurechts an mehreren Grundstücken oder mehreren Erbbaurechten bzw. des Untererbbauberechtigten oder der Untererbbauberechtigten bei Bestellung eines Erbbaurechts an einem Erbbaurecht und zudem die Eintragungsbewilligung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümer bzw. des Obererbbauberechtigten oder der Obererbbauberechtigten in öffentlich beglaubigter Form
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nähere Informationen hierüber erhalten Sie von der in Ihrem Fall tätigen Notarin oder dem in Ihrem Fall tätigen Notar)
- Nachweis über die Einigung zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten bzw. Obererbbauberechtigten und Untererbbauberechtigten in öffentlich beglaubigter Form
- ggfs. beglaubigte Karte des Katasteramtes als Nachweis darüber, dass die Grundstücke nahe beieinanderliegen
- ggfs. Glaubhaftmachung der Tatsache der (vollendeten oder beabsichtigten) Errichtung eines einheitlichen Bauwerks oder eines Bauwerks mit dazugehörenden Nebenanlagen auf den Grundstücken bzw. die Tatsache der beabsichtigten Teilung des Erbbaurechts in Wohnungs- oder Teilerbbaurechte (nähere Informationen hierüber erhalten Sie von der in Ihrem Fall tätigen Notarin oder dem in Ihrem Fall tätigen Notar)
- ggfs. weitere Nachweise und Genehmigungen
Formulare
Hinweise für Emsdetten
Voraussetzungen
Das Gesamterbbaurecht entsteht durch Einigung des Berechtigten mit dem oder den Eigentümer/n der Grundstücke bzw. dem oder den Erbbauberechtigten und Eintragung eines entsprechenden Vermerks hierzu in Abteilung II des Grundbuchs der belasteten Grundstücke. Zudem wird ein Erbbaugrundbuch angelegt.
Für die Begründung von Untererbbaurechten bedarf es der Einigung zwischen Obererbbauberechtigten und Untererbbauberechtigten sowie der Eintragung in das Grundbuch des Obererbbaurechts. Für das Untererbbaurecht wird ein Erbbaugrundbuch angelegt.
Für die Eintragung des Gesamt- oder Untererbbaurechts muss ein Antrag auf Eintragung durch Sie oder die beurkundende Notarin oder den beurkundenden Notar erfolgen.
Die Eintragung des Erbbaurechts in dem Grundstücksgrundbuch bzw. im Erbbaugrundbuch und die Anlegung des Erbbaugrundbuchs erfolgen, wenn sämtliche erforderlichen Unterlagen formgerecht eingereicht worden sind und keine Eintragungshindernisse bestehen.
Für weitere Informationen zu dieser Thematik wenden Sie sich bitte an eine Notarin oder einen Notar.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Emsdetten
Verfahrensablauf
Sie müssen die Eintragung beim Grundbuchamt beantragen. In der Regel veranlasst die Notarin oder der Notar, die bzw. der die zur Eintragung erforderlichen Unterlagen beglaubigt oder beurkundet hat, die Eintragung.
- Die zur Eintragung erforderlichen Unterlagen werden durch die zuständige Rechtspflegerin oder den zuständigen Rechtspfleger beim Grundbuchamt geprüft.
- Sollten Unterlagen nicht vollständig oder formgerecht vorliegen, wird die zuständige Rechtspflegerin oder der zuständige Rechtspfleger die Notarin, den Notar oder Sie schriftlich hierüber informieren und zur Vorlage der noch fehlenden Unterlagen oder der formgerechten (notariell zu beglaubigende oder zu beurkundende) Unterlagen auffordern.
- Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, wird die zuständige Rechtspflegerin oder der zuständige Rechtspfleger die erforderlichen Eintragungen ggfs. unter Anlegung eines Erbbaugrundbuchs vornehmen.
- Die erfolgte Eintragung wird der den Antrag einreichenden Notarin bzw. dem den Antrag einreichenden Notar und Ihnen mit der Eintragungsmitteilung bekannt gemacht.
- Die Rechnung des Grundbuchamtes wird an Sie zur Zahlung der Kosten übersandt.
Fristen
Hinweise für Emsdetten
Bearbeitungsdauer
individuell, abhängig von der Belastungssituation des zuständigen Grundbuchamtes sowie dem Zeitpunkt, wann alle erforderlichen Unterlagen formgerecht dem Grundbuchamt vorliegen
Kosten
(Stand November 2020)
mind. EUR 15 – max. EUR 26.585 (bei einem Höchstgeschäftswert von EUR 60.000.000 und der Erhebung von einer Gebühr):
Für die Neueintragung eines Erbbaurechts wird seitens des Grundbuchamtes eine volle Gebühr erhoben. Auch bei einem Gesamtrecht wird die Gebühr nur einmal erhoben, wenn die Eintragung auf Grund eines gleichzeitig gestellten Antrags erfolgt und das Grundbuch über die Grundstücke bei demselben Grundbuchamt geführt wird. Die konkrete Gebührenhöhe richtet sich nach dem Geschäftswert. Für die Ermittlung des Geschäftswertes wird die Höhe des nach § 52 Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) kapitalisierten Erbbauzinses mit dem Wert des bebauten Grundstücks in Höhe von 80 Prozent miteinander verglichen. Maßgeblich ist der höhere Wert.
Im Hinblick auf die in Ihrem Fall konkret zu erwartenden Gerichtskosten sollten Sie die in Ihrem Fall tätige Notarin bzw. den in Ihrem Fall tätigen Notar befragen.
Neben den Kosten für die Tätigkeit des Grundbuchamtes fallen auch für die Tätigkeit des Notars Kosten nach dem GNotKG an. Die Höhe der Notarkosten erfragen Sie bitte bei der in Ihrem Fall tätigen Notarin bzw. dem in Ihrem Fall tätigen Notar. Informationen und Beispiele zu Notarkosten finden Sie im Übrigen auch auf den Internetseiten der Bundesnotarkammer (Link siehe weiterführende Informationen).
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 23.11.2020
Stichwörter
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