Förderanträge im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms VIII

    Förderanträge im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms VIII

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen kann eine Förderung bis zu 10.000,- € beantragt werden. Gefördert werden 30 % der Investitionssumme. Die Fördermittel werden gemeinsam vom Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Schieder-Schwalenberg zur Verfügung gestellt. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2 -Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Für die Beantragung der Mittel gibt es kein Antragsformular. Der Antrag kann formlos erfolgen. Stichwort: Stadtpauschale mit Jahreszahl der Ausführung.

    Formulare

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Rechtsgrundlage(n)

    § 44 BHO; Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm VIII Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien"

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Fristen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Kosten

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de