Fischerprüfung Abnahme

    Fischerprüfung ablegen und Fischerprüfungszeugnis erhalten

    Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar: Terminvereinbarung Bürgerberatung oder können unter der Rufnummer 581-1234 telefonisch vereinbart werden. Die entsprechende Gebühr muss bei Antragstellung in der Bürgerberatung gezahlt werden - Vorabüberweisungen auf ein städtisches Konto sind nicht möglich. Jahres-/Fünfjahresfischereischein: Die Ausstellung erfolgt nach bestandener Prüfung. Nähere Informationen zur Prüfung finden Sie auf der Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises www.en-kreis.de . Der Fischereischein kann für ein oder fünf Jahre ausgestellt werden und gilt immer bis zum Ende eines Kalenderjahres. Jugendfischereischein Die Ausstellung ist nur zwischen Vollendung des 10. und 16 Lebensjahres möglich. Der Jugendfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr gültig. Die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten ist notwendig; bei der Antragstellung müssen ein Erziehungsberechtigter und das Kind anwesend sein. Hinweis: Die Verlängerung eines gültigen Fischereischeines ist frühestens ab Dezember möglich. Wurde der Jahres/Fünfjahresfischereischein ursprünglich in einer anderen Stadt ausgestellt, muss ein Foto und das Prüfungszeugnis vorgelegt werden, da hier ein neuer Fischereischein ausgestellt wird. Ein Fischereischein ersetzt nicht die Fischereierlaubnis. Diese erhalten Sie beim Eigentümer oder Pächter des Gewässers (beispielsweise Angelsportverein). Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    33 Servicebereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    33 Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Ausweisdokument ein aktuelles Lichtbild Prüfungszeugnis über die Fischereiprüfung bei Ausstellung oder Verlängerung von Jugendfischereischeinen ist die Anwesenheit eines Elternteils erforderlich Sofern die Angelegenheit durch eine andere volljährige Person geregelt werden soll, verwenden Sie bitte zwingend das nachfolgende Formular

    Formulare

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich

    Voraussetzungen

    - Mindestalter: 13 Jahre 

    - Es dürfen keine Personen die Prüfung ablegen, für die ein Betreuer auf Grund von psychischen Krankheiten oder geistigen oder seelischen Behinderung bestellt ist. 

    -  Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Fischereigesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Um einen Fischereischein zu erhalten, müssen Sie, abgesehen von einigen Ausnahmetatbeständen, eine Fischerprüfung erfolgreich absolvieren. 

    - Bei der unteren Fischereibehörde melden Sie sich zur Fischerprüfung an. 

    Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde eingereicht werden..

    - An dem von Ihnen ausgewählten Termin legen Sie die Prüfung ab. 

     

    Die Prüfung besteht aus

       - einem theoretischen Teil (Dauer: höchstens 60 Minuten) und

        -einem praktischen Teil (Dauer: höchstens 15 Minuten).

     

    Im theoretischen Teil müssen Sie in einer schriftlichen Prüfung auf einem Fragebogen 60 Fragen beantworten aus den Fachgebieten:

          Allgemeine Fischkunde,

          Spezielle Fischkunde,

          Gewässerkunde und Fischhege,

          Natur- und Tierschutz,

          Gerätekunde sowie

          Gesetzeskunde.

     

    Sie haben die schriftliche Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 45 Fragen, davon mindestens 6 aus jedem Fachgebiet, richtig beantwortet haben.

    - Anschließend erhalten Sie entweder ein Fischerprüfungszeugnis oder einen Bescheid über Ihr Nichtbestehen. 

    - Mit dem Fischerprüfungszeugnis können Sie in Nordrhein-Westfalen Ihren Fischereischein für ein oder fünf Kalenderjahre beantragen. 

    - Bei Nichtbestehen der Prüfung besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wiederholen. 

    In Nordrhein-Westfalen werden die Fischerprüfungszeugnisse aller Bundesländer vollumfänglich anerkannt; 

    bei Umzug nach Nordrhein-Westfalen kann jederzeit auch ein Fischereischein-Prüfungszeugnis eines anderen Bundeslandes vorgelegt werden, um einen Fischereischein zu erhalten. Hat man seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen ist es jedoch nicht möglich, die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland abzulegen und in Nordrhein-Westfalen anerkennen zu lassen.

    Fristen

    Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Jugendfischereischein: 8,00 Euro Jahresfischereischein: 16,00 Euro 5-Jahres-Fischereischein: 48,00 Euro Sonderfischereischein: 16,00 Euro 5-Jahres-Sonderfischereischein: 48,00 Euro

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Antrag Ausstellung / Verlängerung Fischereischein

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de