Fischerprüfung Abnahme

    Fischerprüfung ablegen und Fischerprüfungszeugnis erhalten

    Hinweise für Lippe

    Sind Sie am Hobby Angeln interessiert? Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie die Fischerprüfung ablegen können.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Das Bestehen der Fischerprüfung ist in Nordrhein-Westfalen Voraussetzung für die Erlangung eines Fischereischeines. Die Fischerprüfung müssen Sie bei der unteren Fischereibehörde Ihres Hauptwohnsitzes ablegen.

    Wenn Sie die Prüfung bei einer anderen Fischereibehörde ablegen möchten, brauchen Sie eine schriftliche Ausnahmegenehmigung von Ihrer zuständigen unteren Fischereibehörde.

    Die Fischerprüfung findet im Kreis Lippe in der Regel zweimal jährlich (im Frühjahr und Herbst) statt.
    Nähere Informationen zu den Terminen der Fischerprüfung können Sie bei uns erfragen.

    Vorbereitungskurse für die Fischerprüfungen werden im Kreisgebiet unter anderem von ortsansässigen Angelvereinen angeboten. Der Besuch dieser Vorbereitungskurse ist freiwillig. Unter Hinweise / Besonderheiten finden Sie einzelne Anbieter.

    Die Fischerprüfung wird in deutscher Sprache abgehalten. Hilfsmittel (Übersetzungen, Dolmetscher oder ähnliches) sind nicht zulässig.

    Die Prüfung besteht aus 2 Teilen:

    • der schriftliche Prüfung (Dauer: höchstens 60 Minuten) und

    • der praktischen Prüfung (Dauer: höchstens 15 Minuten).

    In der schriftlichen Prüfung müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen mit 60 Fragen aus den Fachgebieten

    • Allgemeine Fischkunde,

    • Spezielle Fischkunde,

    • Gewässerkunde und Fischhege,

    • Natur- und Tierschutz,

    • Gerätekunde sowie

    • Gesetzeskunde.

    Sie haben die schriftliche Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 45 Fragen, davon mindestens 6 aus jedem Fachgebiet, richtig beantwortet haben.

    Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, sind Sie zur praktischen Prüfung zugelassen.

    Im praktischen Teil muss ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammengebaut und weiteres notwendiges Zubehör in der richtigen Reihenfolge hinzugefügt werden.

    Sie müssen beim Zusammenbau des Angelgerätes mindestens 25 von 28 möglichen Punkten erreichen und 4 von 6 vorgelegten Fischarten richtig bestimmen, um die praktische Prüfung zu bestehen.

    Wenn Sie den praktischen Teil der Prüfung nicht bestehen, können Sie sich bei zukünftigen Fischerprüfungen zur Nachprüfung anmelden. Bei der Nachprüfung müssen Sie dann nur den praktischen Teil wiederholen. Eine erneute Theorie-Prüfung ist nicht erforderlich.

    Um an der Nachprüfung teilzunehmen, müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Fischereibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1448

    E-Mail: fischerei@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Anmeldeformular

    • Kopie Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)

    • wenn Sie nicht in Lippe wohnen:
      Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts von der unteren Fischereibehörde am Erstwohnsitz

    Formulare

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Wenn Sie an der Fischerprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie die Teilnahme rechtzeitig beantragen und:

    • am Prüfungstag mindestens 13 Jahre alt und
    • im Kreis Lippe mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
      oder
      eine Ausnahmegenehmigung Ihrer örtlich zuständigen unteren Fischereibehörde vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Melden Sie sich rechtzeitig für die Prüfung an:
    Füllen Sie das Anmeldeformular ("Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung" - nur Seite 1) vollständig aus und unterschreiben Sie es. Senden Sie es dann mit der Kopie von Ihrem Ausweisdokument an uns.

    Wenn die Anmeldefrist abgelaufen ist, versenden wir die Zulassungsbescheide für die Prüfung. Dort erfahren Sie Ihren Prüfungstermin und den Prüfungsort.

    Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, erhalten Sie ein Prüfungszeugnis.

    Mit dem Prüfungszeugnis bekommen Sie dann von Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen Fischereischein.
    Dafür entstehen weitere Kosten.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung muss spätestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn bei der unteren Fischereibehörde vorliegen. Sie finden das Antragsformular verlinkt, sobald neue Termine feststehen und eine Anmeldung möglich ist.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Prüfungsgebühr (komplette Prüfung): EUR 50,00

    Nachprüfungen (= Wiederholung der praktischen Prüfung, weil durchgefallen): EUR 30,00

    Ersatzausstellung (Zweitschrift) Fischerprüfungszeugnis: EUR 35,00

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Anbieter von freiwilligen Vorbereitungskursen (alphabetisch sortiert):

    • Lippischer Fischereiverein 1886 e.V., Rintelner Straße 3, 32689 Kalletal-Hohenhausen
      www.lipp-fisch.de

    • SFV Bad Salzuflen von 1939 e.V., Hauptstraße 373, 33818 Leopoldshöhe
      Telefon +49 5202 9842747

    • VHS Lippe-Ost, Im Kurpark 1, 32816 Schieder-Schwalenberg
      Telefon +49 5282 98040

    Selbstverständlich können Sie sich auch an die örtlichen Vereine wenden.

    Bieten Sie ebenfalls Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung an und möchten hier genannt werden? Bitte wenden Sie sich per E-Mail ( fischerei[at]kreis-lippe.de ) an uns.

    Weitere Informationen

    Ggf. bei den unteren Fischereibehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten vorhanden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de