Fischerprüfung ablegen und Fischerprüfungszeugnis erhalten
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Wer einen Fischereischein, umgangssprachlich Angelschein genannt, erwerben möchte, muss zunächst die Fischerprüfung ablegen. Der Kreis Warendorf führt die Prüfungen durch. Prüfungsort ist das Kreishaus Warendorf, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf.
Die nächsten Fischerprüfungen beim Kreis Warendorf finden im November 2024 statt. Eine Anmeldung hierzu ist nicht mehr möglich, da bereits alle Plätze ausgebucht sind.
Die Termine für Fischerprüfungen 2025 werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
- Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung ist 13 Jahre.
Der Wohnsitz ist im Kreis Warendorf, oder es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor von der eigentlich zuständigen Unteren Fischereibehörde des Wohnortes.
Ausnahmegenehmigung:
Wer im Kreis Warendorf wohnhaft ist, die Prüfung aber in einem anderen Kreis oder einer kreisfreien Stadt ablegen möchten, kann gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Schriftliche Anfragen dazu sind per Mail unter Angabe des Namens, der Anschrift und des Kreises/ der kreisfreien Stadt, bei der die Prüfung abgelegt wird, zu richten.
Die E-Mail-Anschrift lautet: sicherheit-und-ordnung@kreis-warendorf.de
Die Ausnahmegenehmigung wird dann per Post zugeschickt.
Vorbereitung auf die Prüfung:
In NRW gibt es keine Pflicht zur Teilnahme an einem Vorbereitungskurs. Allerdings empfehlen wir diese Kurse, die von ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei im Kreisgebiet angeboten werden, wegen des umfangreichen Wissens, das im Rahmen der Prüfung abgefragt wird. Termine für die Vorbereitungskurse geben die Angelsportvereine des Kreises Warendorf bekannt.
Die Prüfung:
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit insgesamt 60 Fragen aus den Fachgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und der Gesetzeskunde, und einem mündlich/praktischen Teil.
Start der schriftlichen Prüfung ist jeweils um 14 Uhr. Wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde, folgt direkt im Anschluss daran die praktische Prüfung, sodass die gesamte Prüfung an einem Nachmittag erledigt werden kann.
Beim praktischen Teil ist ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzulegen und das weitere notwendige Zubehör in der richtigen Reihenfolge hinzuzufügen. Auch eine ausreichende Artenkenntnis der in NRW vorkommenden Fische ist anhand von Bildtafeln nachzuweisen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im theoretischen Teil mindestens 45 Fragen (sechs aus jedem Fachgebiet) richtig beantwortet wurden. Im praktischen Teil sind bei der Zusammenstellung des Angelgerätes mindestens 25 von 28 möglichen Punkten zu erreichen, und vier der sechs vorgelegten Fischarten müssen richtig bestimmt werden.
Wenn der theoretische Teil der Prüfung nicht bestanden wurde, endet die Prüfung an dieser Stelle. Wird der praktische Teil der Prüfung nicht bestanden, behält das Ergebnis des theoretischen Teils seine Gültigkeit. Bei der nächsten Fischerprüfung im Kreishaus Warendorf ist dann nur die Wiederholung des praktischen Teils erforderlich, um die Fischerprüfung vollständig zu bestehen.
Werden einzelne Teile der Fischerprüfung nicht bestanden, kann die Gebühr nicht erstattet werden. Sie wird nur dann erstattet, wenn die zu prüfende Person aus wichtigem Grund nicht zur Fischerprüfung erscheinen kann, und sich vor dem Prüfungstag abgemeldet hat.
Wer die Prüfung bestanden hat bekommt ein Prüfungszeugnis, mit dem bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung des Wohnortes der Fischereischein beantragt werden kann. Die Kosten für den Fischereischein und die weiteren Bedingungen sind bei der Verwaltung/ des Bürgerbüros der Gemeinde zu erfragen.
Verlust des Fischerprüfungszeugnisses:
Ist ein Prüfungszeugnis abhandengekommen, kann gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35 Euro eine Bescheinigung über die bestandene Fischerprüfung ausgestellt werden. Mit dieser Bescheinigung kann ein neuer Fischereischein beantragt werden.
Fischerei-Erlaubnis:
Um in Gewässern Fischen gehen zu können, ist zum Fischereischein noch ein Fischerei-Erlaubnisschein notwendig. Dieser kann, in der Regel als Tages- oder Jahreskarte, bei den ortsansässigen Fischereivereinen oder in Zoo- und Angelfachgeschäften erworben werden.
Wichtig: Wer angelt, muss stets beide Scheine mit sich führen und sie auf Verlangen der Polizei oder dem/der Fischerei-aufseher/in vorzeigen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, o.Ä.)
- Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz
Formulare
Voraussetzungen
- Mindestalter: 13 Jahre
- Es dürfen keine Personen die Prüfung ablegen, für die ein Betreuer auf Grund von psychischen Krankheiten oder geistigen oder seelischen Behinderung bestellt ist.
- Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
§ 31 Landesfischereigesetz
§§ 1-8 Fischerprüfungsordnung
Verfahrensablauf
Um einen Fischereischein zu erhalten, müssen Sie, abgesehen von einigen Ausnahmetatbeständen, eine Fischerprüfung erfolgreich absolvieren.
- Bei der unteren Fischereibehörde melden Sie sich zur Fischerprüfung an.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde eingereicht werden..
- An dem von Ihnen ausgewählten Termin legen Sie die Prüfung ab.
Die Prüfung besteht aus
- einem theoretischen Teil (Dauer: höchstens 60 Minuten) und
-einem praktischen Teil (Dauer: höchstens 15 Minuten).
Im theoretischen Teil müssen Sie in einer schriftlichen Prüfung auf einem Fragebogen 60 Fragen beantworten aus den Fachgebieten:
Allgemeine Fischkunde,
Spezielle Fischkunde,
Gewässerkunde und Fischhege,
Natur- und Tierschutz,
Gerätekunde sowie
Gesetzeskunde.
Sie haben die schriftliche Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 45 Fragen, davon mindestens 6 aus jedem Fachgebiet, richtig beantwortet haben.
- Anschließend erhalten Sie entweder ein Fischerprüfungszeugnis oder einen Bescheid über Ihr Nichtbestehen.
- Mit dem Fischerprüfungszeugnis können Sie in Nordrhein-Westfalen Ihren Fischereischein für ein oder fünf Kalenderjahre beantragen.
- Bei Nichtbestehen der Prüfung besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wiederholen.
In Nordrhein-Westfalen werden die Fischerprüfungszeugnisse aller Bundesländer vollumfänglich anerkannt;
bei Umzug nach Nordrhein-Westfalen kann jederzeit auch ein Fischereischein-Prüfungszeugnis eines anderen Bundeslandes vorgelegt werden, um einen Fischereischein zu erhalten. Hat man seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen ist es jedoch nicht möglich, die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland abzulegen und in Nordrhein-Westfalen anerkennen zu lassen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
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