Fischerprüfung Abnahme

    Fischerprüfung ablegen und Fischerprüfungszeugnis erhalten

    Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an
    verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene Fischereischeinprüfung.

    Prüfungstermine: 

    Mittwoch, 07.05.2024 - Donnerstag, 08.05.2024
    Anmeldefrist: Montag, 08.04.2024

    Mittwoch, 20.11.2024 - Donnerstag, 21.11.2024
    Anmeldefrist: Montag, 21.10.2024

    Anmeldungen sind bei der unteren Fischereibehörde, Fachbereich Umwelt, Quettinger Straße 220, 51381 Leverkusen, einzureichen. Es dürfen nur Personen zugelassen werden, die am Tag der Prüfung das 13. Lebensjahr vollendet haben.

    Vorrangig werden Anmeldungen berücksichtigt, für die eine örtliche Zuständigkeit besteht. Die Prüfungsbögen sind in deutscher Sprache verfasst. Übersetzungshilfen sind nicht zugelassen.

    Der Rheinische Fischereiverband von 1880 e. v. bietet Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung an.

    Hinweis:

    Ob die Prüfung zu diesen Terminen stattfinden kann, hängt weiterhin von der Zulässigkeit und den Möglichkeiten der Einhaltung der Vorgaben nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Coronaschutzverordnung ab.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Naturschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Quettinger Str. 220

    51381 Leverkusen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Schriftliche Anmeldung (der Vordruck steht unter Downloads als PDF-Dokument zur Verfügung)
    • Eventuell Ausnahmegenehmigung (bei Auswärtigen) Kostenpflichtig (15,00 EUR)
    • Personalausweis (am Tag der Prüfung)

    Formulare

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich

    Voraussetzungen

    - Mindestalter: 13 Jahre 

    - Es dürfen keine Personen die Prüfung ablegen, für die ein Betreuer auf Grund von psychischen Krankheiten oder geistigen oder seelischen Behinderung bestellt ist. 

    -  Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Sie melden sich bei einem Orts- oder Kreisverband eines Fischereiverbands Ihrer Wahl zur Fischereischeinprüfung an.

    • Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Fischereischeinprüfung erhalten Sie ein Zeugnis über das Bestehen.
    • Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.
    • Das Zeugnis sollten Sie aufbewahren, um bei Verlust des Fischereischeins oder gegebenenfalls bei Umzug erneut einen Fischereischein beantragen zu können.

    Fristen

    Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leverkusen

    Das Ablegen der Fischereischeinprüfung dauert ca. eine Stunde.
    Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

    Kosten

    - Ablegen der Fischerprüfung: EUR 50 - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts: EUR 15 - Wiederholung eines nichtbestandenen Teils der Fischerprüfung: EUR 30 - Ersatzausstellung oder Zweitschrift Fischerprüfungszeugnis: EUR 35 - Im Härtefall kann auf die Erhebung der Gebühren verzichtet werden, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall.

    Weitere Informationen

    Ggf. bei den unteren Fischereibehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten vorhanden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de