Beratung beim Übergang in eine weiterführende Schule
Hinweise für Hilden
Wenn Ihr Kind vor dem Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule steht, können Sie die Beratungsmöglichkeiten in den Schulen nutzen.
Beschreibung
Beendet Ihr Kind die 4. Klasse der Grundschule und wechselt zum neuen Schuljahr auf eine weiterführende Schule? Es wird empfohlen, die Beratungsangebote der besuchten Grundschule und ggf. die der weiterführenden Schule wahrzunehmen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Formen der weiterbildenden Schulen:
- Hauptschule
- Realschule
- Gymnasium
- Gesamtschule
- Sekundarschule
- Förderschule
Die Grundschule empfiehlt mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Schulformen, die für Ihr Kind geeignet erscheinen. Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich, das heißt, Sie als Eltern können Ihr Kind bei der Schule Ihrer Wahl anmelden.
Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
Für Beratung an der weiterführenden Schule Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie) Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform Personalausweise der Erziehungsberechtigten ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
Formulare
Hinweise für Hilden
Anmeldebogen der jeweiligen Schule
Voraussetzungen
Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hilden
An den zuvor bekannt gegebenen Anmeldetagen können die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten die Anmeldung an der gewünschten Schule vornehmen. Hierfür ist ein persönlicher Termin in der Schule notwendig. Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten schriftlich mit.
Fristen
Hinweise für Hilden
Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Die Beratung sollte vor Beginn des Anmeldeverfahrens erfolgen.
Kosten
Hinweise für Hilden
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022