Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr

    Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr ist für das im Rahmen der Gemeinschaftslizenz eingesetzte Fahrpersonal, soweit es sich um Staatsangehörige aus Drittstaaten handelt, eine Fahrerbescheinigung erforderlich.

    Die Fahrerbescheinigung wird für längstens 5 Jahre erteilt.


    Rechtsgrundlage
    • Art. 3 und 5 VO/EG Nr. 1072/2009

    Formulare

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gewerbliche Personen- und Güterbeförderung, Gefahrgutrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    • die dem Unternehmer erteilte Gemeinschaftslizenz
    • die Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
    • der Aufenthaltstitel des Fahrpersonals
    • Fahrerlaubnis des Fahrpersonals

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warendorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Warendorf

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warendorf

    Kosten

    Hinweise für Warendorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Warendorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de