Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr
Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr
Hinweise für Warendorf
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr ist für das im Rahmen der Gemeinschaftslizenz eingesetzte Fahrpersonal, soweit es sich um Staatsangehörige aus Drittstaaten handelt, eine Fahrerbescheinigung erforderlich.
Die Fahrerbescheinigung wird für längstens 5 Jahre erteilt.
Rechtsgrundlage
- Art. 3 und 5 VO/EG Nr. 1072/2009
Formulare
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warendorf
- die dem Unternehmer erteilte Gemeinschaftslizenz
- die Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
- der Aufenthaltstitel des Fahrpersonals
- Fahrerlaubnis des Fahrpersonals
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen