Erteilung der für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes erforderlichen Genehmigung
Beschreibung
Der Betrieb von Energieversorgungsnetzen ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Antragsteller die erforderliche personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes besitzt, um den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften dieses Gesetzes auf Dauer zu gewährleisten.
Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
Handelsregisterauszug des Antragstellers
Darstellung der Organisationsstruktur des Antragstellers und Übersicht des tätig werdenden Personals mit Ausbildungsbeschreibungen, gegebenenfalls auch für Dienstleister
gegebenenfalls Pachtvertrag oder andere Nutzungsvereinbarung, Dienstleistungs- bzw. Geschäftsführungsvertrag (je nach vertraglicher Ausgestaltung des Netzbetriebs)
gegebenenfalls Wartungsvertrag mit Drittunternehmen
Kartographische Darstellung des Netzverlaufs
Übersicht / Beschreibung der technischen Anlagen
Nachweis über die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.,
zum Beispiel durch Vorlage einer Bestätigung des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM-Bestätigung) gemäß VDE-AR-N 4001 (S 1000) beim Betrieb von Elektrizitätsversorgungsnetzen oder des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch
wissenschaftlicher Verein, zum Beispiel durch Vorlage einer Bestätigung des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM-Bestätigung) gemäß DVGW Arbeitsblatt G 1000 beim Betrieb von Gasversorgungsnetzen
Darlegung des Risikomanagements für den Netzbetrieb (Störungsüberwachung, Störungsbehebung)
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses (bei Neugründung: Eröffnungsbilanz, Wirtschaftsplan und mittelfristige Finanzplanung)
Formulare
Es gibt keine Formulare, der Antrag kann formlos gestellt werden.
https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/mwide_merkblatt_genehmigung_betrieb_energieversorgungsnetz.pdf
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss durch die vorgenannten Unterlagen darlegen und ggfs. nachweisen, dass er dauerhaft zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in der Lage ist.
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 des Energiewirtschaftsgesetzes
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss einen formlosen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes bei der Energieaufsichtsbehörde stellen. Die o.g. Unterlagen sind beizufügen, bei Unvollständigkeit können sie auch nachgereicht werden. Die Energieaufsichtsbehörde prüft zunächst den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit. Sodann nimmt sie Kontakt mit dem Antragsteller auf und bespricht mit ihm das weitere Vorgehen und Verfahren.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021