Betrieb eines Energieversorgungsnetzes Genehmigung

    Erteilung der für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes erforderlichen Genehmigung

    Beschreibung

    Der Betrieb von Energieversorgungsnetzen ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Antragsteller die erforderliche personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes besitzt, um den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften dieses Gesetzes auf Dauer zu gewährleisten.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Mettmann (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Handelsregisterauszug des Antragstellers
    Darstellung der Organisationsstruktur des Antragstellers und Übersicht des tätig werdenden Personals mit Ausbildungsbeschreibungen, gegebenenfalls auch für Dienstleister
    gegebenenfalls Pachtvertrag oder andere Nutzungsvereinbarung, Dienstleistungs- bzw. Geschäftsführungsvertrag (je nach vertraglicher Ausgestaltung des Netzbetriebs)
    gegebenenfalls Wartungsvertrag mit Drittunternehmen
    Kartographische Darstellung des Netzverlaufs
    Übersicht / Beschreibung der technischen Anlagen
    Nachweis über die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.,
    zum Beispiel durch Vorlage einer Bestätigung des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM-Bestätigung) gemäß VDE-AR-N 4001 (S 1000) beim Betrieb von Elektrizitätsversorgungsnetzen oder des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch
    wissenschaftlicher Verein, zum Beispiel durch Vorlage einer Bestätigung des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM-Bestätigung) gemäß DVGW Arbeitsblatt G 1000 beim Betrieb von Gasversorgungsnetzen
    Darlegung des Risikomanagements für den Netzbetrieb (Störungsüberwachung, Störungsbehebung)
    Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses (bei Neugründung: Eröffnungsbilanz, Wirtschaftsplan und mittelfristige Finanzplanung)

    Formulare

    Es gibt keine Formulare, der Antrag kann formlos gestellt werden.

    https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/mwide_merkblatt_genehmigung_betrieb_energieversorgungsnetz.pdf

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller muss durch die vorgenannten Unterlagen darlegen und ggfs. nachweisen, dass er dauerhaft zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in der Lage ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 des Energiewirtschaftsgesetzes

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss einen formlosen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes bei der Energieaufsichtsbehörde stellen. Die o.g. Unterlagen sind beizufügen, bei Unvollständigkeit können sie auch nachgereicht werden. Die Energieaufsichtsbehörde prüft zunächst den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit. Sodann nimmt sie Kontakt mit dem Antragsteller auf und bespricht mit ihm das weitere Vorgehen und Verfahren.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 Monate

    Kosten

    Die Entscheidung ist gebührenpflichtig, der Gebührenrahmen beträgt zwischen 500 € und 100.000 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de