Erlaubnis zum Betrieb einer ortsfesten Schießstätte
Erlaubnis zum Betrieb einer ortsfesten Schießstätte
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Übach-Palenberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen