Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Die Angebote und Hilfen der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben richten sich insbesondere an folgenden Personenkreis:
    • Erwerbstätige schwerbehinderte Menschen als schwerbehindert gilt, wer vom Versorgungsamt einen gültigen Feststellungsbescheid mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten hat)
    • Erwerbstätige gleichgestellte behinderte Menschen (gleichgestellt werden kann ein behinderter Mensch, bei dem ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt wurde. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ohne die Gleichstellung kein geeigneter Arbeitsplatz erlangt oder erhalten werden kann. Zuständig für die Gleichstellung ist die Agentur für Arbeit)
    • Arbeitgeber (die schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen beschäftigen oder beschäftigen möchten)
    • Betriebs- und Personalräte
    • Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte in Unternehmen bzw. Behörden

    Die Zuständigkeit der Fachstelle ist abhängig von der Art der Hilfe und richtet sich grundsätzlich nach dem Ort des Arbeitsplatzes oder nach dem Wohnsitz.
    Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin einen Termin zu vereinbaren.   Frau Garbereder (0241/ 5198- 2158): Firmen A - L Frau Sanders (0241/ 5198- 5047): Firmen M - Z
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Besondere soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 10

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de