Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Zulassung

    Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Zulassung

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kirchlengern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 34a Abs. 1a Nr. 2 Gewerbeordnung (GewO), §§ 4 - 8 Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de