Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Zulassung

    Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Zulassung

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Für Kreis Viersen (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 34a Abs. 1a Nr. 2 Gewerbeordnung (GewO), §§ 4 - 8 Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de