Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Soest
Die Abteilung Bauen und Immissionsschutz, Sachgebiet Immissionsschutz, ist Ansprechpartner bei folgenden Anliegen:
- Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
- Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
- Erteilen von Ausnahmen vom Gebot die Nachtruhe zu gewährleisten im Sinne von § 9 Landesimmissionsschutzgesetz,
- Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
- Bewertung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.
Ablauf eines Genehmigungsverfahrens
Welche Verfahrensschritte es in einem Öffentlichen Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt, zeigt folgender Ablaufplan.
Antrag per Post stellen
- Ein Antrag kann auf dem Postweg gestellt werden. Für den Postweg stehen die unten angebotenen Formulare zur Verfügung.
- Zukünftig soll auch die Möglichkeit bestehen, einen Antrag digital zu stellen.
Überwachung und Genehmigung von Abfallanlagen
Ansprechpartner für die Überwachung und Genehmigung von Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz - zum Beispiel Kompostierungsanlagen und Schrottplätze - ist das Sachgebiet Abfallwirtschaft. Mehr Infos
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Hauptantrag
- erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen)
Voraussetzungen
- Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
- Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
Fristen
Vor Errichtung der Anlage.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023