vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung

    Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

    Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Die Abteilung Bauen und Immissionsschutz, Sachgebiet Immissionsschutz, ist Ansprechpartner bei folgenden Anliegen:

    • Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
    • Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
    • Erteilen von Ausnahmen vom Gebot die Nachtruhe zu gewährleisten im Sinne von § 9 Landesimmissionsschutzgesetz,
    • Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
    • Bewertung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.
    Ablauf eines Genehmigungsverfahrens

    Welche Verfahrensschritte es in einem Öffentlichen Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt, zeigt folgender Ablaufplan. 

    Antrag per Post stellen
    • Ein Antrag kann auf dem Postweg gestellt werden. Für den Postweg stehen die unten angebotenen Formulare zur Verfügung.
    • Zukünftig soll auch die Möglichkeit bestehen, einen Antrag digital zu stellen.
    Überwachung und Genehmigung von Abfallanlagen

    Ansprechpartner für die Überwachung und Genehmigung von Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz - zum Beispiel Kompostierungsanlagen und Schrottplätze - ist das Sachgebiet Abfallwirtschaft. Mehr Infos

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sonderaufgaben Immissionsschutz und Rechtsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Immissionsschutz

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag
    • erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen)

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
    • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG, einschließlich der Rechtsverordnungen (BImSchV)
    • Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG
    • Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG
    • Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW
    • Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz - ZustVu

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Vor Errichtung der Anlage.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein Westfalen, insbesondere die Tarifstellen 15a bis 15k.

    Zahlungsarten: Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de