Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Der Online-Dienst wird in Kürze zur Verfügung stehen.
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, bedürfen einer Genehmigung. Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen bedürfen ebenfalls einer Genehmigung.
Genehmigungsbedürftige Anlagen sind alle im Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) abschließend aufgeführten Anlagen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Umweltamt Verwaltungsabteilung Abschnitt Immissionsschutz und Abfallrecht Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
Vor jeder Antragstellung sollte sich der Antragsteller mit der Genehmigungsbehörde in Verbindung setzen, um Inhalt und Umfang des Antrages abzustimmen.
Voraussetzungen
Hinweise für Bielefeld
- Das vereinfachte Verfahren muss durch Rechtsverordnung vorgeschrieben sein.
- Das vereinfachte Verfahren ist möglich, sofern Art, Ausmaß und Dauer der von der genehmigungspflichtigen Anlage hervorgerufenen schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen mit dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vereinbar sind.
Fristen
Hinweise für Bielefeld
Die erteilte Genehmigung ist unbefristet gültig.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023