Genehmigung einer neuen Anlage ohne Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 i.V.m. § 19 BImSchG beantragen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Beschreibung
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.
Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
- Hauptantrag
- erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- Der Umfang und die Art der erforderlichen Unterlagen ist vom jeweiligen Vorhaben abhängig. Es wird empfohlen, sich frühzeitig vor der Antragstellung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde in Verbindung zu setzten und sich über den Umfang und die Art der erforderlichen Unterlagen zu informieren.
Formulare
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Voraussetzungen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
- Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
- Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Verfahrensablauf
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie im Leitfaden des Landes NRW: „Das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“:
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/leitfaden_g-verfahren_web.pdf
Fristen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Kosten
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Weitere Informationen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Reg.-Bez. Münster