Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Ziel des Immissionsschutzes ist es, die Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Atmosphäre) vor Immissionen, wie Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht und ähnliche Einwirkungen zu schützen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigung für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen).
Die Arbeiten des Immissionsschutzes untergliedern sich in nachfolgende Hauptbereiche:
- den genehmigungsbedürftigen Immissionsschutz (z. B. die Zulässigkeit und Betriebsweise von Fabriken/ Anlagen)
- den nicht genehmigigungsbedürftigen Immissionsschutz (z. B. Kleinfeuerungsanlagen, Elektrosmog, Lärm, kleinere Anlagen, etc.)
Aufgabenschwerpunkt ist die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die o. g. genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Sicherstellung der Umweltbelange sowie Prüfung der Umweltverträglichkeit und Koordinierung der anderen Umweltbelange.
Formulare
- Immissionsschutz: Formulare zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (BImSchG)
- Veterinärwesen: Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben (Bullenstall)
- Veterinärwesen: Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben (Milchviehstall)
- Veterinärwesen: Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben (Pferdestall)
- Veterinärwesen: Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben (Schweinestall)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Coesfeld
- Kartenmaterial zur Standortbestimmung
- Übersichtsplan i.M. 1:25.000
- Katasterplanausschnitt (Flurkarte)
- Lageplan i.M. 1:500
- Bauvorlagen nach den allgemeinen Bauvorschriften
- Anlagen- und Betriebsbeschreibung mit Verfahrensbeschreibunge, Kapazitäten, Betriebszeiten, Verkehr, Schutzmaßnahmen, etc.
- Angaben zur Luftreinhaltung
- Schematische Darstellung (Fließbild) je nach Anlagenart als Grund-, Verfahrens- oder RI-Fließbild
- Maschinenaufstellungsplan
- Immissionsprognose im Hinblick auf Luftverunreinigungen, Lärm, Gerüche, Keime
- Beschreibung von Herkunft und Verbleib der Abfälle
- Angaben zur Abwasserwirtschaft
- Angaben zum Umgang mit wassergef. Stoffen
- bei einem öffentlichen Verfahren Kurzbeschreibung nach § 4 Abs. 3 der 9. BImSch V
- Angaben zur Energieeffizienz
- Sonstige Unterlagen wie z.B. Sicherheitskonzepte
- ggfs. Angaben zur Umweltverträglichkeit
Für die Erstellung der Antragsunterlagen sollte ein Fachmann in Anspruch genommen werden. Vor Antragseinreichung sollten Sie Ihren Antrag mit uns besprechen.
Voraussetzungen
- Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
- Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
Fristen
Vor Errichtung der Anlage.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023
Stichwörter
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