Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für vollziehbar Ausreisepflichtige, deren Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist

    Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für vollziehbar Ausreisepflichtige, deren Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist

    Beschreibung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Wer als ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland lebt, benötigt für seinen Aufenthalt einen Aufenthaltstitel.

    Dieser kann von der Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke unter anderem in Form der Aufenthaltserlaubnis, befristet und für bestimmte Zwecke erteilt werden.

    Auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke erhalten Sie weitere Informationen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-20600

    Fax: 0571 807-30852

    E-Mail: abh@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    § 25 Abs. 5 AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de