Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG

    Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Vor Durchführung eines Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb oder zur Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage kann in einem eigenständigen Verfahren ein Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für einzelne Genehmigungsvoraussetzungen (z.B. Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe oder zulässige anteilige Lärmimmissionspegel für die genehmigungsbedürftige Anlage) sowie für den Standort der Anlage gestellt werden wenn ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht. Dies ist beispielweise dann der Fall wenn die Errichtung der Anlage mit sehr hohen Investitionskosten verbunden ist und die planungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung der Anlage und/oder die Erheblichkeit bestimmter Umweltauswirkungen und/oder Maßnahmen nach dem Stand der Technik im Vorfeld geprüft werden sollen. Der Vorbescheid wird unwirksam wenn der Antragsteller nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit die Genehmigung beantragt.  , ,

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 52 Dez. 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bonneshof bzw. Cecilienallee 35

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 475-0

    Fax: 0211 475-2998

    E-Mail: poststelle@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Formulare analog wie im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (Formular F1 bis Formular F8.1 F8.5) unter ,

    http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/umweltschutz/immissionsschutz/index.jsp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wesel

    Auf Antrag soll durch Vorbescheid über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage entschieden werden sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    § 9 BImSchG: Vorbescheid

    § 6 BImSchG: Genehmigungsvoraussetzungen

    4. BImSchV: Auflistung der genehmigungsbedürftigen Anlagen und der Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie

    § 10 BImSchG / 9. BImSchV: Regelungen zum Ablauf des Vorbescheidverfahrens sowie zum Umfang der Antragsunterlagen

    UVPG: , Regelungen zur Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG und zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Auflistung der UVP-pflichtigen Anlagen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wesel

    Nach Eingang eines immissionsschutzrechtlichen Antrags auf Erteilung eines Vorbescheids nach § 9 BImSchG erfolgt die Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen.

    Wird ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid zur Prüfung des Standortes für die Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage und/oder hinsichtlich der Prüfung der Erheblichkeit bestimmter Umweltauswirkungen beantragt und ist das Vorhaben nach Anhang 1 der 4. BImSchV mit G eingestuft  ,wird das Vorbescheidverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt (Verfahrensablauf analog Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 4 BImSchG).

    Wird ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen beantragt und ist das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nicht mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wird das Vorbescheidverfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen erfolgt die Beteiligung der Fachbehörden deren Stellungnahme für die Entscheidung über den Vorbescheid über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich ist.  ,

    Liegen von allen beteiligten Fachbehörden positive Stellungnahmen im Vorbescheidverfahren vor kann ein Vorbescheid unter konkretisierenden Nebenbestimmungen zu einzelnen Genehmigungsvoraussetzungen erteilt werden.

    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Fristen für eventuelle Einwendungen oder Klagefristen analog den entsprechenden Fristen für das Genehmigungsverfahren (mit oder ohne Öffentlichkeitsbeteiligung)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Bearbeitungsdauer analog den gesetzlichen Fristen für das Genehmigungsverfahren (mit und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung)

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Der Umfang der Antragsunterlagen sollte vor Antragstellung mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt werden da die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden müssen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de