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    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Die Genehmigungsbedürftigkeit einer Indirekteinleitung regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Abwasserverordnung (AbwV).

    Die Indirekteinleitung bedarf gemäß § 58 WHG einer Genehmigung, sofern das anfallende Abwasser einem Anhang der (AbwV) zuzuordnen ist und in diesem Anforderungen an das Abwasser für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festlegt sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wasser- und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Rechtsgrundlage ist der § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de