Sammelgruben: Anzeigepflicht und technische Anforderungen
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
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Wer benötigt eine Sammelgrube?
Haushalte, die ihr Abwasser nicht in einen Schmutz- oder Mischwasserkanal bzw. in eine Kleinkläranlage einleiten, müssen zur Sammlung eine abwasserdichte Grube besitzen.
Was geschieht mit dem gesammelten Wasser?
Das Abwasser wird dann durch den so genannten "rollenden Kanal" (Saugwagen eines Fachunternehmens im Auftrag der WSW AG) der Kläranlage Buchenhofen zugeführt.
Welche Anforderungen muss die Grube erfüllen?
Die Größe der Grube und weitere technische Einzelheiten sind in der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Wuppertal geregelt.
Braucht man eine Genehmigung?
Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin hat der WSW Energie & Wasser AG und/oder der Unteren Wasserbehörde die Inbetriebnahme einer Abwassersammelgrube anzuzeigen. Eine wasserrechtliche Genehmigung ist für den Bau einer Abwassersammelgrube zur Zeit nicht erforderlich, somit werden hierfür keine Verwaltungsgebühren erhoben.
Die für den Bau einer derartigen Anlage maßgeblichen baurechtlichen Vorschriften sind zu beachten.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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