Glücksspielveranstaltung Erlaubnis

    Glücksspielveranstaltung Erlaubnis

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Erlaubnisfreiheit

    Ausspielungen sind unabhängig von der Höhe des Spielkapitals grundsätzlich erlaubnisfrei, wenn sie in einem geschlossenen Personenkreis (beispielsweise innerhalb der Mitarbeiter einer Firma) durchgeführt werden, oder aber wenn für die Teilnahme kein Einsatz (auch nicht verdeckt über ein Eintrittsgeld) gezahlt werden muss.

     

    Allgemeine Erlaubnis

    Am 06. August 2021 ist eine Allgemeine Erlaubnis für kleine Lotterien und Ausspielungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten, die verschiedenen Institutionen und Organisationen ohne einen besonderen Bescheid erlaubt, Ausspielungen durchzuführen. Dabei sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Die wesentlichen Einzelheiten zu dieser Allgemeinen Erlaubnis können dem Merkblatt entnommen werden.

    Die Allgemeine Erlaubnis des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen gilt nicht für Gewerbetreibende. Die Veranstaltung von Ausspielungen zu wirtschaftlichen Zwecken ist grundsätzlich nicht erlaubt.

     

    erlaubnispflichtige Ausspielungen

    Für Ausspielungen mit einem Spielkapital von mehr als 40.000 Euro muss rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin (mindestens sechs Wochen) ein Antrag auf Erlaubniserteilung bei der

     

    Bezirksregierung Düsseldorf

    Dezernat 21

    Cecilienallee 2

    40474 Düsseldorf

     

    eingeholt werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gaststättenrecht und Spielrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: +49 201 88-32242

    E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Formulare

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Eine Kleine Ausspielung ist spätestens 14 Tage vor dem Termin beim Ordnungsamt anzuzeigen. Sie können diese Anzeige formlos vornehmen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

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