Geburtenregister Ausdruck

    beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen

    Sie benötigen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Für eine im Ausland geborene Person kann -ohne Altersbeschränkung- ein Antrag auf Beurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenregister gestellt werden.

    Wann und wo kann der Antrag gestellt werden? 

    Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt. Der/Die Antragsteller*in wendet sich an die Stadt, in der die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Personenstandsfall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Personenstandsfall.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Geburten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33488

    Fax: +49 201 88-33481

    E-Mail: geburten@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Geburten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33488

    Fax: +49 201 88-33481

    E-Mail: geburten@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Urkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33458

    Fax: +49 201 88-33481

    E-Mail: urkundenstelle@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Geburten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33488

    Fax: +49 201 88-33481

    E-Mail: geburten@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Für die Beantragung der Beurkundung einer Geburt im Ausland werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Personalausweis oder Reisepass aller Beteiligten
    • beglaubigter Geburtenregisterausdruck der Kindeseltern
    • Geburtsurkunde der Kindeseltern (bei Geburt im Ausland)
    • Bescheinigungen über Namensänderungen
    • Einbürgerungsurkunde oder ein entsprechender Staatsangehörigkeitsnachweis
    • aktueller Wohnsitznachweis

    Abhängig vom Familienstand der Kindeseltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes, zusätzlich:

    • beglaubigter Eheregisterausdruck der Kindeseltern, bzw. Nachweis der Eheschließung im Ausland (zum Beispiel Eheurkunde, Ehevertrag, Heiratsurkunde)
    • falls eine Ehe nicht mehr besteht: Nachweis über die Auflösung (zum Beispiel Sterbeurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
    • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Kindesmutter

    Welche weiteren Unterlagen vorzulegen sind und welche mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden müssen, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte setzen Sie sich daher in jedem Fall telefonisch oder per E-Mail mit dem Standesamt in Verbindung. Dort erhalten Sie dann weitere Informationen, die speziell auf Ihren Fall abgestellt sind. Hierbei besteht die Möglichkeit, einen persönlichen Termin auszumachen, um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen.

    Sämtliche Urkunden, Dokumente und Bescheinigungen sind im Original vorzulegen. Kopien reichen für eine Vorgangsbearbeitung nicht aus.

    Allen Unterlagen in fremder Sprache sind deutsche Übersetzungen, von einem öffentlich beeidigten Übersetzer gefertigt, beizufügen. Urkunden, die nicht in lateinischer Schrift verfasst sind, bedürfen der Übersetzung nach der entsprechenden Transliterationsnorm

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: ja
    • Verwendung eines Formulars: nein (Wenn die Stadt oder Gemeinde die Online-Bestellung anbietet, kann für die Nutzung dieses Angebots das Ausfüllen eines Antragsformular im Internet erforderlich sein.)
    • Persönliches Erscheinen notwendig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes sowie das Kind selbst, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder.
    Zulässig ist der Antrag jedoch nur für  deutsche Staatsangehörige. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer sowie ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

    Eine dieser Eigenschaften muss die im Ausland geborene Person im Zeitpunkt der Antragstellung besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    § 36 PStG (Personenstandsgesetz)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Vertretung:

    • Eine Person Ihres Vertrauens kann für Sie den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister bestellen und abholen.
    • Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen.
    • Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Versand per E-Mail nicht möglich

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Der Antrag kann zeitlich unbefristet gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Zur Bearbeitungszeit können keine Angaben gemacht werden.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Geburtenregister (Erst-Exemplar): EUR 10 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines weiteren beglaubigten Ausdrucks, wenn dieser gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 5 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).

    Die Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de