Bau und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage
Hinweise für Lippe
Von Grundstücken, die nicht an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind, kann häusliches Abwasser über eine Kleinkläranlage abgeleitet werden.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Anfallendes häusliches oder gewerbliches Abwasser muss vor Einleitung in ein Gewässer behandelt werden. In den meisten Fällen wird es dazu über die Kanalisation einer kommunalen Kläranlage zugeführt und dort wiederaufbereitet. Manchmal ist aber ein Anschluss an die Kanalisation aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen unmöglich.
In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, das Wasser auf Ihrem Grundstück in einer Kleinkläranlage zu klären und anschließend dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer zuzuführen.
Sowohl für den Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage wie auch für die Einleitung von behandeltem Wasser aus einer Kleinkläranlage benötigen Sie eine Erlaubnis von uns.
Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten in der bei Weiterführende Informationen verlinkten Broschüre.
Gerne beraten wir Sie auch.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Untere Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-77520
E-Mail: wasser@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
- Antragsformular
- Erläuterungsbericht
- Übersichtsplan
- Katasterplan
- Entwässerungsplan
- Detailzeichnungen und Funktionsbeschreibungen der Abwasserbehandlungsanlage
- Stellungnahme der zuständigen Stadt beziehungsweise Gemeinde
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Formulare
Hinweise für Lippe
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Das Grundstück kann nicht an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden.
Die Kleinkläranlage entspricht dem Stand der Technik und erbringt die vorgeschriebene Reinigungsleistung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lippe
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- § 59 WHG
- Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG
Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
ungefähr 4 - 12 Wochen
Kosten
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Kleinkläranlage Genehmigung: Mindestgebühr EUR 300,00
Einleitungserlaubnis: Mindestgebühr EUR 200,00
Zahlungsweisen:
- Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Lippe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
Stichwörter
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