Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Bau und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage

    Hinweise für Lippe

    Von Grundstücken, die nicht an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind, kann häusliches Abwasser über eine Kleinkläranlage abgeleitet werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Anfallendes häusliches oder gewerbliches Abwasser muss vor Einleitung in ein Gewässer behandelt werden. In den meisten Fällen wird es dazu über die Kanalisation einer kommunalen Kläranlage zugeführt und dort wiederaufbereitet. Manchmal ist aber ein Anschluss an die Kanalisation aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen unmöglich.

    In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, das Wasser auf Ihrem Grundstück in einer Kleinkläranlage zu klären und anschließend dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer zuzuführen.

    Sowohl für den Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage wie auch für die Einleitung von behandeltem Wasser aus einer Kleinkläranlage benötigen Sie eine Erlaubnis von uns.

    Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten in der bei Weiterführende Informationen verlinkten Broschüre.

    Gerne beraten wir Sie auch.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-77520

    E-Mail: wasser@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Antragsformular
    • Erläuterungsbericht
    • Übersichtsplan
    • Katasterplan
    • Entwässerungsplan
    • Detailzeichnungen und Funktionsbeschreibungen der Abwasserbehandlungsanlage
    • Stellungnahme der zuständigen Stadt beziehungsweise Gemeinde

    Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Das Grundstück kann nicht an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden.

    Die Kleinkläranlage entspricht dem Stand der Technik und erbringt die vorgeschriebene Reinigungsleistung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    ungefähr 4 - 12 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Kleinkläranlage Genehmigung: Mindestgebühr EUR 300,00

    Einleitungserlaubnis: Mindestgebühr EUR 200,00

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de