Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Die Überwachung des baulichen Zustandes der im Stadtgebiet vorhandenen Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben obliegt der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen. Die Überwachung erfolgt durch zugelassene Wartungsfirmen mindestens einmal jährlich. Die Überwachungsberichte werden an die Untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen weiter geleitet. 

    Des Weiteren wird der anfallende Klärschlamm durch ein von der Stadt Oer-Erkenschwick beauftragtes Entsorgungsunternehmen mindestens einmal jährlich entsorgt. Die Klärschlammabfuhr und -entsorgung ist gebührenpflichtig.

    Für Neubauten oder Erneuerungen dürfen nur Kleinkläranlagen eingebaut werden, 

    - die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) besitzen 

    - oder eine Einzelgenehmigung gemäß § 58 Abs. 2 LWG durch die untere Wasserbehörde erhalten. 

    Die Beantragung der Genehmigung für den Neubau oder die Sanierung einer Kleinkläranlage erfolgt mittels Antrag gem. §§ 8, 9 und 10 WHG Einleitung von behandeltem häuslichem Abwasser in ein Gewässer über die Stadtverwaltung (Tiefbauamt) an die Untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen. 

     

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    Ansprechpartner

    Servicebüro Baubetriebshof

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Feuerwache 10

    45739 Oer-Erkenschwick

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02368 / 691-500

    E-Mail: Baubetriebshof@Oer-Erkenschwick.de

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de