Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Die Überwachung des baulichen Zustandes der im Stadtgebiet vorhandenen Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben obliegt der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen. Die Überwachung erfolgt durch zugelassene Wartungsfirmen mindestens einmal jährlich. Die Überwachungsberichte werden an die Untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen weiter geleitet.
Des Weiteren wird der anfallende Klärschlamm durch ein von der Stadt Oer-Erkenschwick beauftragtes Entsorgungsunternehmen mindestens einmal jährlich entsorgt. Die Klärschlammabfuhr und -entsorgung ist gebührenpflichtig.
Für Neubauten oder Erneuerungen dürfen nur Kleinkläranlagen eingebaut werden,
- die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) besitzen
- oder eine Einzelgenehmigung gemäß § 58 Abs. 2 LWG durch die untere Wasserbehörde erhalten.
Die Beantragung der Genehmigung für den Neubau oder die Sanierung einer Kleinkläranlage erfolgt mittels Antrag gem. §§ 8, 9 und 10 WHG Einleitung von behandeltem häuslichem Abwasser in ein Gewässer über die Stadtverwaltung (Tiefbauamt) an die Untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023